Vor allem im Sommer, wenn die Bäume Blätter und/oder Früchte tragen kommt es oft vor, dass der gesetzlich vorgeschrieben lichte Raum über den Strassen nicht mehr eingehalten wird.
Der nach Strassenverkehrsgesetz geforderte lichte Raum über Strassen beträgt 4,5 Meter, über Trottoirs 2,5 Meter. Bei Bäumen an Strassen wird dieser Schnitt angewendet- und soweit das baumpflegerisch vertretbar ist- auch eingehalten.
Vor dem Lichtraumprofilschnitt
Nach dem Lichtraumprofilschnitt der gesetzlich vorgeschriebene lichte Raum über der Strasse ist wieder hergestellt